(1) Die Akkreditierung des Kongresses wird zum einen bei der Psychotherapeutenkammer NRW beantragt. Nach Zuweisung der Fortbildungspunkte werden diese hier bekannt gegeben. In den Jahren zuvor wurden der Veranstaltung 12 Fortbildungspunkte zugewiesen. Wir gehen davon aus, dass dies auch im Jahr 2024 der Fall sein wird. Bitte beachten Sie, dass die Ärztekammern die Zertifizierung durch eine Psychotherapeutenkammer anerkennen.
(2) Die Akkreditierung des Kongresses für Hebammen wird bei dem zuständigen Gesundheitsamt der Stadt Köln mit 8,5 Stunden (UE) als berufsbezogene Fortbildung gemäß § 7 Hebammenberufsordnung – HebBO NRW – beantragt.
Wir bitten Sie, bei Ihrer Anmeldung anzukreuzen, ob Sie Fortbildungspunkte benötigen.