Wie wir inzwischen festgestellt haben, ist die Zuständigkeit für die Akkreditierung unserer Veranstaltung nach geltender Hebammenberufsordnung vom Gesundheitsamt der Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln gewechselt. Nach telefonischer Auskunft dieser Behörde ist derzeit noch nicht klar, wie mit Akkreditierungsanträgen verfahren werden soll. Es könnte daher zum ersten Mal die Situation eintreten, dass unsere Veranstaltung nicht akkreditiert werden wird.
Sollten Sie der Berufsgruppe der Hebammen angehören und sich angemeldet haben oder eine Anmeldung beabsichtigen, können Sie daher zu jedem Zeitpunkt ohne die ansonsten fällige Bearbeitungsgebühr von Ihrer Anmeldung zurücktreten und erhalten Ihre Teilnahmegebühr zurück. Über weitere Entwicklungen in dieser Angelegenheit werden wir Sie hier informieren.
(1) Die Akkreditierung des Kongresses wird zum einen bei der Psychotherapeutenkammer NRW beantragt. Nach Zuweisung der Fortbildungspunkte werden diese hier bekannt gegeben. In den Jahren zuvor wurden der Veranstaltung 12 Fortbildungspunkte zugewiesen. Wir gehen davon aus, dass dies auch im Jahr 2024 der Fall sein wird. Bitte beachten Sie, dass die Ärztekammern die Zertifizierung durch eine Psychotherapeutenkammer anerkennen.
(2) Die Akkreditierung des Kongresses für Hebammen wird bei dem zuständigen Gesundheitsamt der Stadt Köln mit 8,5 Stunden (UE) als berufsbezogene Fortbildung gemäß § 7 Hebammenberufsordnung – HebBO NRW – beantragt.
Wir bitten Sie, bei Ihrer Anmeldung anzukreuzen, ob Sie Fortbildungspunkte benötigen.